Bettschutzeinlagen


Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind für pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege. Diese Einlagen, wie das Modell von MaiMed, bieten nicht nur herausragenden Komfort und Sicherheit für den Patienten, sondern erleichtern auch den pflegenden Personen den Umgang mit Inkontinenz. Sie bieten eine umweltfreundliche und kostengünstige Lösung, da sie bis zu 300 Mal gewaschen werden können.

Vorteile der wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen:

  • Hochwertige Materialien: Hergestellt aus einem Polyester-Viskose-Gemisch und ausgestattet mit innovativer Laminat-Technologie.
  • Langlebigkeit: Diese Bettschutzeinlagen sind extrem saugfähig, garantieren optimalen Liegekomfort und behalten auch nach häufigem Waschen ihre Form.
  • Nachhaltigkeit: Durch die Wiederverwendbarkeit wird nicht nur Müll vermieden, sondern auch die langfristigen Kosten gesenkt.
  • Komfort: Sie sind besonders rutschfest, was besonders für mobile Menschen von Vorteil ist, die nachts das Badezimmer aufsuchen müssen.


Erstattungsfähigkeit durch die Pflegeversicherung:

Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind nicht automatisch Teil des monatlichen Zuschusses durch die Pflegekassen für Verbrauchsmaterialien. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 können jedoch jährlich einen Antrag auf Erstattung für bis zu vier dieser Einlagen stellen. Die Genehmigung des Antrags hängt von der individuellen Pflegekasse und den jeweiligen Anforderungen ab. Wir unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen des Antragsformulars und kümmern uns um die Einreichung.


Antragstellung und Anspruch:

Um eine Kostenübernahme zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse einreichen. In der Regel erhalten Sie schnell eine Rückmeldung darüber, wie viele Bettschutzeinlagen Ihnen erstattet werden. Für die Antragstellung stellen wir Ihnen ein einfach auszufüllendes Formular zur Verfügung, das Sie bequem und portofrei an uns senden können. Wir übernehmen die Einreichung und liefern die zugelassenen Einlagen direkt zu Ihnen nach Hause.


Wer hat Anspruch auf die Erstattung?

Anspruch auf eine Erstattung besteht in der Regel für:

  • Menschen, die überwiegend bettlägerig sind
  • Personen mit Hautproblemen oder Wunden
  • Inkontinenzpatienten
  • Personen, deren Haut durch herkömmliche Bettwäsche oder Inkontinenzhilfsmittel nicht ausreichend geschützt wird


Um Anspruch auf die Erstattung zu haben, muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen, und die Pflege muss im häuslichen Umfeld durchgeführt werden.

Wenn die Pflegekasse keine Erstattung übernimmt oder mehr Einlagen benötigt werden als die von der Kasse genehmigten, können Sie die benötigten Einlagen eigenständig erwerben.